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Arzneimittel im Straßenverkehr

Hand aufs Herz. Überlegen Sie jedes Mal, ob Sie nach der Einnahme einer Kopfschmerztablette Auto fahren dürfen? Arzneimittel stellen eine im täglichen Straßenverkehr oft nicht bedachte Gefahr dar. Auch wenn sie selten allein die Ursache für Unfälle sind, können sie doch die Teilnahme am Straßenverkehr, sei es als Auto- oder Radfahrer:in, sei es als Fußgänger:in, erheblich beeinträchtigen.

Schon jetzt werden statistisch drei bis zehn Prozent aller Unfälle durch die Einwirkung von Medikamenten verursacht, andere Statistiken sprechen sogar davon, dass sich jeder fünfte Unfall unter Einwirkung von Medikamenten ereignet. Rund 80 Prozent der Personen, die sich unter Einfluss von Arzneimitteln ans Steuer setzen, sind sich der Gefahr nicht bewusst [1,2].

Welche Zusammenhänge gibt es zwischen der Fahrfähigkeit und der Einnahme von Medikamenten? Sowohl das Auto- als auch das Radfahren stellen eine komplexe Körperarbeit dar. Die Sinne nehmen alle Informationen – etwa eine rote Ampel – auf, Nervenbahnen leiten die Informationen weiter ins Zentralnervensystem, wo sie beurteilt und verarbeitet werden. Entsprechend der Beurteilung erfolgt die Reaktion über motorische Nervenbahnen. Im Fall der roten Ampel wird im Normalfall der Fuß auf die Bremse treten.

Dieser sehr komplexe Vorgang ist stark störanfällig. Außere Faktoren wie Geräusche, Licht, eine Unterhaltung beeinflussen die Abläufe unterschwellig. Aber auch Prozesse im Inneren des Körpers können stören: Kopfschmerzen, Diabetes, Übelkeit, Müdigkeit oder Ärger können die Fahrfähigkeit massiv beeinflussen. Tatsächlich ist die Häufigkeit, an einem Unfall beteiligt zu sein, allein durch eine tropfende Nase um über 40 Prozent erhöht, Magenschmerzen erhöhen das Risiko um 50 Prozent [3].

Auch Medikamente können Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen – und damit auch die Fahrfähigkeit. Wie groß dieser Einfluss ist, lässt sich nicht pauschalieren, zu viele individuelle Faktoren wie Alter, Geschlecht, Gewicht, Grunderkrankung oder der Konsum von mehreren Medikamenten oder Drogen spielen dabei eine Rolle.

Wichtig ist also, die auf jeden Einzelnen bezogene Bewertung: ob das Arzneimittel die Fahrtüchtigkeit negativ beeinflusst oder, im Gegenteil, je nach Grunderkrankung, diese gerade erst ermöglicht! Nach der Straßenverkehrsordnung ist jeder, der sich ans Steuer setzt oder als Radfahrer:in am Verkehr teilnimmt, selbst dafür verantwortlich, dass er voll fahrtüchtig ist. Ein Aspekt, den man selbst verantwortungsvoll beurteilen muss, ehe man sich ans Steuer setzt!

Arzneimittel mit gefährdender Hauptwirkung

Narkosemittel

Zu Arzneimitteln, die aufgrund ihrer erwünschten Wirkung die Fahrtüchtigkeit beeinflussen können, gehören in erster Linie Schlaf- und Narkosemittel. Patientinnen und Patienten dürfen nach der Anwendung mindestens 24, besser noch 48 Stunden, nicht Auto fahren.  Narkosemittel verteilen sich aus dem lipophilen Gewebe des Gehirns in den Körper und verlangsamen die körperliche Reaktion. Zudem können Abbauprodukte entstehen, die weitaus länger wirken als das eigentliche Arzneimittel. Gleiches gilt für Kurznarkosemittel, die bei ambulanten Operationen eingesetzt werden [4].
Auch ein Lokalanästhetikum, das bei einer Zahnbehandlung gespritzt wird, kann sich auf die Fahrtüchtigkeit auswirken. Wie stark hängt von Art und Menge des lokalen Anästhetikums ab. Patienten sollten deshalb direkt nach der Anwendung nicht Autofahren, sondern eine mehrstündige Pause einhalten.

Schlafmittel

Direkt nach der Einnahme eines Schlafmittels, meist sind dies kurz- bis mittellang wirksame Benzodiazepine wie Brotizolam oder Halcion, setzt sich im Normalfall niemand ans Steuer – und am nächsten Morgen denkt man nicht mehr daran. Liegt die Einnahme acht bis zehn Stunden zurück, ist der Wirkstoff abgebaut und die Fahrtüchtigkeit problemlos wieder hergestellt. Anders sieht es aus, wenn das Mittel erst mitten in der Nacht genommen wurde.

Mittel, die längerfristig eingenommen werden, sollten niemals abrupt abgesetzt werden. Da sich der Körper an den Wirkstoff gewöhnt, können Entzugserscheinungen mit Symptomen wie Ängstlichkeit, Konfusion, Konzentrationsschwierigkeiten die Fahrtüchtigkeit einschränken. Statistisch gesehen, erhöhen Schlaf- und Narkosemittel das Risiko, einen Verkehrsunfall zu verursachen, auf fast das Doppelte.

Blutdrucksenkende Medikamente

Selbst gut verträgliche Bluthochdrucktabletten können sich negativ auswirken. Besonders zu Beginn einer Therapie, senken sie den Blutdruck oft stärker als erwartet. Dies äußerst sich in Schwindel, Benommenheit oder Kopfschmerzen. Erst die regelmäßige Einnahme über einen längeren Zeitraum stabilisiert den Blutdruck.

Mittel gegen Diabetes

Eine heikle Gruppe stellen die Antidiabetika (Mittel gegen Diabetes) dar. Bereits eine geringe Über- oder Unterdosierung führt schnell zu einer Unter- oder Überzuckerung im Blut. Beides ist mit massivsten Störungen der Aufmerksamkeit und der Koordination verbunden. Schon eine relativ geringe Störung, die nicht unbedingt durch eine unkorrekte Arzneimitteldosierung, sondern leicht durch veränderte Ernährung oder eine andere als die übliche Bewegungsintensität hervorgerufen sein kann, kann zu Störungen in der Wahrnehmung führen. Bei Studien mit freiwilligen Probanden fuhren diese Schlangenlinien, sie sahen den Mittelstreifen einer Autobahn doppelt, haben Stoppschilder überfahren und reagierten verlangsamt [5]. Diabetiker sollten daher immer Traubenzucker oder noch besser einen schnell verfügbaren Flüssigzucker (zum Beispiel Jubin®) griffbereit im Auto haben, da sich diese Aussetzer durch Schweißausbrüche, Zittern oder Konzentrationsstörungen ankündigen. In der Startphase der Blutzuckereinstellung, sowohl mit Insulin als auch oralen Antidiabetika, sollte die aktive Teilnahme am Straßenverkehr eingeschränkt werden, bis die Einstellung stabil ist. Der Arzt entscheidet über die Fahrtüchtigkeit.

Augenarzneien

Auch der Besuch beim Augenarzt endet häufig in der Aussage: Lassen Sie Ihr Auto stehen, heute dürfen Sie nicht mehr fahren! In diesem Fall hat der Augenarzt dem Patienten ein Mydriatikum zur Pupillenerweiterung ins Auge getropft, dies führt zu Akkomodationsschwierigkeiten, das heißt, er kann seinen Blick in Nähe und Ferne nicht scharf stellen und genau fixieren, er sieht nur verschwommen. Je nach Substanz beträgt die Wirkdauer zwischen 3-4 Stunden und mehreren Tagen. Beim Einsatz der zu diagnostischen Zwecken eingesetzten Substanzen kann der Patient am nächsten Tag wieder fahren. Andere Augenarzneien wirken sich in erster Linie durch eine ungeeignete Arzneiform negativ aus, so können Gele und Salben im Bereich von Minuten bis Stunden die Sehleistung vermindern.

Arzneimittel mit gefährdenden Nebenwirkungen

Schmerzmittel

Analgetika (Schmerzmittel), die aufgrund ihrer Nebenwirkungen die Fahrtüchtigkeit beeinflussen können, sind in erster Linie die stark wirksamen Vertreter wie die Opiumabkömmlinge. Sie wirken schmerzlindernd, dämpfen aber durch zentralen Angriff das Nervensystem und senken dadurch die im Straßenverkehr benötigte Aufmerksamkeit. Das dem Morphium verwandte Codein, enthalten sowohl in Hustenblockern als auch in mittelstarken Schmerzmitteln wie Gelonida® oder Dolomo® (Nachttabletten), ist zwar nicht selbst zentral wirksam, wird aber im Körper zu 5-20 % Morphium abgebaut, daher sollte man bei der Einnahme von Codeinpräparaten die aktive Teilnahme am Straßenverkehr einschränken [6].

Die meisten der schwach- bis mittelstark wirksamen Schmerzmittel wie Acetylsalicylsäure oder Paracetamol haben keine oder sehr geringe Auswirkungen, auch für Metamizol sind bei üblichen Dosierungen keine Beeinträchtigungen bekannt. Bei Ibuprofen kann in höherer Dosierung eine Beeinträchtigung durch Müdigkeit und Schwindel auftreten.

Psychopharmaka

Große Gefahren bietet die komplexe Gruppe der Psychopharmaka, der verordnende Arzt muss entscheiden, ob der Patient Auto fahren darf. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Antidepressiva oder auch Tranquilizer.

Antidepressiva wirken, je nach Struktur des Grundkörpers depressionslösend sowie antriebssteigernd oder antriebsdämpfend. Unter anderem können Verwirrtheitszustände, Blutdrucksenkung und Herzrhythmusstörungen auftreten.
Tranquillizer, die tagsüber angst- und spannungslösend, ausgleichend oder beruhigend wirken, haben häufig auch muskelentspannende Wirkung. Sie haben aufgrund ihrer teils auch müde machenden Wirkung zu Therapiebeginn oft Fahrbeschränkungen zur Folge, können Schwindel und Verwirrtheitszustände und bei älteren Patienten auch Koordinationsstörungen hervorrufen. Ihre Inhaltsstoffe haben sehr unterschiedliche Wirkprofile und Wirkdauern. Benzodiazepine gelten als die gefährlichste Wirkstoffgruppe, jeder fünfte Verkehrsunfall mit Medikamentenbeteiligung wird ihnen zugeschrieben [7].

Mittel gegen rheumatische Erkrankungen

Bei Antirheumatika (Mittel gegen rheumatische Erkrankungen) finden wir einen der meistgebrauchten Stoffe: Diclofenac. Neben Störungen wie Müdigkeit und Schwindel, die in Einzelfällen auftreten, kann dieser Wirkstoff aufgrund der bekannt magenunfreundlichen Wirkung durch Übelkeit oder Krämpfe und Koliken im Magen-Darmbereich die Aufmerksamkeit erheblich senken. Diese Nebenwirkungen sind bei den anderen Stoffen der NSAR (Nicht Steroidale Antirheumatika) gleichermaßen vorhanden. Bei empfindlicheren oder älteren Menschen können diese Stoffe Kreislaufstörungen oder schockartige Störungen hervorrufen, die Datenlage ist jedoch sehr uneinheitlich [4].

Kortisone

Eine Arzneimittelgruppe, die sowohl bei lokaler als auch systemischer Applikation bei Langzeitanwendung die Fahrtüchtigkeit negativ beeinflusst, sind Kortisone. Neben vielen anderen bekannten Nebenwirkungen verringern sie die Sehleistung durch Begünstigung einer Kataraktbildung (Grauer Star, Linsentrübung). Der Patient bemerkt das Nachlassen der Sehleistung selbst meist sehr spät.

Weitere Arzneimittelgruppen mit selteneren Beeinträchtigungen

Einige Antibiotika können neurologische Störungen wie Kopfschmerzen, Schwindel, Benommenheit auslösen, aber auch durch Sehstörungen die Fahrtüchtigkeit einschränken, diese Nebenwirkungen treten gelegentlich auf [8].
Die in manchen Berichten angeführten häufig verwendeten Magenmittel Cimetidin und Ranitidin lösen nur in seltenen Fällen Kopfschmerzen, Müdigkeit oder Schwindel aus [9].
Der als Appetitzügler eingesetzte Stoff Amfepramon kann aufgrund zentralnervöser Störungen wie Kopfschmerzen, Benommenheit, Unruhe oder Nervosität die Reaktionsfähigkeit beeinflussen, bei längerer Einnahme tritt Abhängigkeit auf [10].

Wichtige, aber oft übersehene Wirkstoffgruppen

Bei diesen Arzneimittelgruppen sieht ein Patient meist keine Gefahren in Bezug auf seine Fahrfähigkeit. Das Arzneimittel ist in der Selbstmedikation erhältlich und gegen eher „harmlose“ Erkrankungen wie grippale Infekte, Allergien oder leichte bis mittelstarke Schmerzen.

Erkältungspräparate, Reisetabletten und Mittel gegen Allergien

Typisches Beispiel sind Kombinationspräparate gegen grippale Infekte. Sie bestehen oft aus schwach wirksamem Schmerzmittel, einem Mittel gegen Allergien (Antihistaminika), dazu manchmal auch ein Mittel gegen Husten wie Dextromethorphan nebst einem Zusatz von Coffein. Die hier oft eingesetzten älteren Antihistaminika haben die Nebenwirkung, dass sie müde machen, ähnlich wirkt Dextromethorphan. Das zugesetzte Coffein soll genau diese Dämpfung auffangen und aufmuntern, nachteilig daran ist, dass Gefahren durch die „aufputschende“ Wirkung unterschätzt werden. Hört die Wirkung des Coffeins auf, ist die Müdigkeit umso größer.
Die gleichen Antihistamine wie in Erkältungspräparaten sind in den üblichen Reisetabletten enthalten. Hier sollte man als Kunde in der Apotheke gezielt nachfragen.
Diphenhydramin ist weiterhin in Magen-Darmpräparaten gegen Erbrechen und Übelkeit sowie Präparaten gegen Schwindel enthalten, bei allen ist Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr stark eingeschränkt.
Die neueren, häufig gegen Heuschnupfen eingesetzten Mittel gegen Allergien haben kaum noch sedierende Eigenschaften.

Was beeinträchtigt die Fahrtüchtigkeit?

Das Befinden wird, wie oben schon erwähnt, durch psychische und physische Faktoren stark beeinflusst, Müdigkeit, Stress oder Nervosität beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit negativ, wie auch Kopfschmerzen, Diabetes oder Bluthochdruck (Tabelle 2) [3].

Zusätzlich zu betrachten: Individuelle Faktoren. Eine pauschale Bewertung eines Arzneistoffs – in dem Sinn, dass bei einer definierten Dosis die Fahrsicherheit eine bestimmte Zeit eingeschränkt ist – kann nicht gegeben werden, dies ist von verschiedenen Faktoren abhängig. So wirken Unterschiede in

  • Alter
  • Geschlecht
  • Körperbau
  • Gewicht
  • Grunderkrankung
  • Compliance sowie Einnahme weiterer Medikamente oder anderer Stoffe (Alkohol, Drogen)

maßgeblich auf die Fahrleistung.

Grundsätzlich muss man darauf verweisen, dass oft die Krankheit selbst leistungsmindernde Komponenten enthalten kann, was im Sinne der Straßenverkehrsordnung (körperliche Mängel, §315 c StGB) die Fahrfähigkeit einschränkt (Tabelle 3) [3].

Kritische Phase: der Therapiebeginn

Kritischste Phase einer Therapie ist der Start der Arzneimitteleinnahme, besonders die ersten Dosen, da hier oft die Dosis noch nicht optimal eingestellt ist, somit die positiven Effekte des Arzneimittels die negativen Symptome der Krankheit noch nicht entsprechend ausgleichen können. Ist der Patient erst eingestellt, ist oft die Fahrfähigkeit wieder voll hergestellt. Am Anfang sind jedoch bei vielen Arzneistoffgruppen Leistungsminderungen zu finden, die einer Alkoholdosis von 0,5 Promille entsprechen [12].
Hierbei ist auch wichtig, dass die Leistungsminderung mit der Dosis variiert, niedrigere Dosen sowie Retardpräparate beeinflussen die Fahrtüchtigkeit weniger als höhere Dosen in schnell wirksamen Applikationsformen [1].
Beim Therapiebeginn besonders zu beachten ist auch die Zeitspanne zwischen Arzneimitteleinnahme und Zeitpunkt der Fahrt, die maximale Leistungsminderung ist immer mit dem Zeitpunkt der maximalen Wirkstoffkonzentration verknüpft. Bei längerer Therapiedauer stabilisiert sich bei den meisten Arzneimitteln das Niveau des Wirkstoffs aufgrund von Kumulationseffekten.

Immer gefährlich: Alkohol!

Die Einnahme psychotroper Stoffe, seien es Alkohol oder Drogen, wirken sich im Allgemeinen durch Wirkungsverstärkung, additiver oder überadditiver [15] Art, aus.

Ein häufiges Problem bei Senioren- zuviel oder zu wenig Medikamente?

Senioren fahren, entgegen mancher provokativer Presseartikel, sehr „unauffällig“. Sie stellen 19 Prozent der Gesamtbevölkerung, verursachen aber nur 8 Prozent aller Unfälle. Überdurchschnittlich sind sie jedoch bei den Todesopfern als Fußgänger vertreten, hier sind es überproportional 23 Prozent [13]. Im Regelfall lassen im Alter die Seh- und Hörleistung nach, Motorik und koordinative Fähigkeiten nehmen ab, dies machen die Senioren oft durch umsichtige und vorsichtige Fahrweise weitgehend wett. Sie vermeiden volle Innenstädte oder Hauptverkehrszeiten, Situationen, mit denen Sie überfordert sein könnten.  Ein/e über 75 jährige/r Fahrer:in, die/der weniger als 8000 Kilometer jährlich fährt, hat ein deutlich höheres Risiko, einen Unfall am Steuer zu verursachen als sogar ein Fahranfänger. [14]

Durch die Abnahme der körperlichen und geistigen Fähigkeiten nebst vieler Erkrankungen nehmen Senioren viele Medikamente ein. Die Statistik sagt, dass diese 19 Prozent der Bevölkerung 65 Prozent aller Medikamente einnehmen, auch nimmt jeder fünfte Senior mehr als fünf Medikamente täglich ein! Wechselwirkungen sind vorprogrammiert! Gerade bei älteren Fahrer:innen können Medikamente wie Beruhigungs- und Schlafmittel sowie die gleichzeitige Einnahme mehrerer Medikamente die Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit stark einschränken. Durch den langsameren Stoffwechsel älterer Menschen werden Medikamente verzögert ausgeschieden und wirken daher stärker.

Rechtliche Grundlagen

Ganz klar gilt: Wer sich ans Steuer setzt und am Straßenverkehr als Auto- oder Radfahrer:in teilnimmt, ist für sein Verhalten verantwortlich! Das Straßenverkehrsrecht macht hierzu präzise Aussagen, zumindest in Bezug auf Alkohol oder Drogen werden klare Grenzen gezogen. So wird ein Blutalkoholgehalt von über 0,5 Promille geahndet, passiert aber ein Unfall oder fällt die/der Fahrer:in durch unsicheres Fahren auf, können auch schon 0,3 Promille strafbar sein. Drogen jeglicher Art dürfen nach Straßenverkehrsrecht nicht nachweisbar sein bei Kontrollen. Aber wie sieht es mit Arzneimitteln aus?
Hier gibt es zwar keine Promillegrenzen, die Verkehrstüchtigkeit darf aber nicht beeinflusst sein. Das ist für den Patienten schwierig zu beurteilen.
Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln hat daher der Arzt aufzuklären. Der Hinweis auf die Gebrauchsinformation genügt nicht, die Erklärung muss für den Patienten verständlich, mündlich oder schriftlich, erfolgen. Werden die vom Arzt verordneten Medikamente vorschriftsmäßig bezüglich Dosis und Einnahmezeiten eingenommen, ist eine Ahndung nach § 24a StVG (Ordnungswidrigkeit) nicht zu befürchten.
Bei apothekenpflichtigen Medikamenten liegt die Fahrtüchtigkeit im Ermessen des Patienten, der Beipackzettel informiert, wenn bekannt, über mögliche Gefahren. Die Tatsache, dass sich 80 Prozent aller Autofahrer:innen nicht über die Gefahr bei Medikamenteneinnahme im Klaren sind, zeigt deutlich, dass Beratung gefordert ist! Fährt der Patient trotz der Einnahme von Arzneimitteln mit die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigender Wirkung, kann der Führerschein in Gefahr sein.

Möglichkeiten und Aufgaben von Arzt und Apotheke – lassen Sie sich beraten!

  • Kontrollieren Sie jedes Ihrer Medikamente, ob verordnet oder selbst besorgt, auf eventuelle Beeinflussung der Fahrtüchtigkeit!
  • Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach möglichen Alternativen, wenn eine mögliche Beeinflussung vorhanden ist!
  • Lassen Sie Ihre derzeitigen Arzneimittel in der Apotheke auf Wechselwirkungen und Fahrfähigkeit prüfen! Haben Sie eine Medikationsliste in Ihrer Hausapotheke, ist dies schnell erledigt, andernfalls können Sie sicher Ihre derzeitige Medikation zur Kontrolle vorbeibringen.
  • Beurteilen Sie Ihre Reaktionen selbst kritisch, bevor Sie sich ans Steuer setzen! Wenn Sie an sich selbst ungewohnte Aggressivität, Zittern, Schwindel oder Müdigkeit feststellen oder anders als gewohnt reagieren, dürfen Sie sich nicht ans Steuer setzen!
  • Achten Sie, besonders bei Psychopharmaka und Schlaftabletten, auf den richtigen Zeitpunkt der Einnahme!
  • Nehmen Sie Ihre Tabletten ausschließlich mit Wasser ein! Alkoholische Getränke, Milch oder Säfte beeinträchtigen oft die Aufnahme des Arzneistoffs in unterschiedlicher Weise.
  • Wichtig ist: Jeder Verkehrsteilnehmer ist für seine Fahrtüchtigkeit selbst verantwortlich. Stellt sich heraus, dass man aufgrund von Arzneimitteln nicht fahrfähig war, ist die Teilnahme am Straßenverkehr strafbar, auch wenn man nur als Radfahrer:in teilgenommen hat.

Also: Erst Überlegen, dann Starten!

Verfasser: Dr. Ingrid Glas

Literatur

[1] Berghaus, G., Käferstein, H., Rothschild, M., Arzneimittel und Fahrsicherheit, Dtsch. Ärztebl. 103, Nr.31-32 (2006) A-2104/ B-1812/ C-1754.

[2] Pharmakritik, Bd. 30 (2009), 71-72.

[3] Sagberg, F., Deliverable D-R1.2 EU Projekt IMMORTAL, (2003).

[4] H.P.T. Ammon, Arzneimittelneben- und Wechselwirkungen, 4. Aufl., Wiss. Verl.-Ges., Stuttgart (2001).

[5] Finck, H., Diabetes & Autofahren, Diabetes J., 12, (2009), 34-54.

[6] Mutschler, E., et. al., Arzneimittelwirkungen, 9. Aufl., Wiss. Verl.-Ges., Stuttgart (2008).

[7] Strohbeck-Kühner, L., Aderjan, P., Mattern, R., Benzodiazepine: Konzentrationen, Wirkprofile und Fahrtüchtigkeit, Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen – Mensch und Sicherheit. Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW, Verlag für neue Wissenschaft GmbH (2003) Heft M 150.

[8] Rote Liste, Fachinfoservice Ciprofloxacin, Ofloxacin

[9] Rote Liste, Fachinfoservice Cimetidin, Ranitidin

[10] Rote Liste, Fachinfoservice Amfepramon

[11] Berghaus G: Arzneimittel und Fahrtüchtigkeit – Bericht über das Forschungsprojekt FP2.9108 der Bundesanstalt für Straßenwesen, Bergisch Gladbach: 1997.

[12] Berghaus G: Wirkungsspektren von Cannabis und Benzodiazepinen – Ergebnisse von Metaanalysen experimenteller Studien, In: Krüger H-P, Hrsg.: Drogen im Straßenverkehr – ein Problem unter europäischer Perspektive. Freiburg im Breisgau: Lambertus-Verlag (2000); 87–98.

[13] Hammann, W., Pressekonferenz des Projektes sicher-fit-unterwegs, Ludwigsburg, 05.07.2010.

[14] Mattern, R., Pressekonferenz des Verkehrsmedizin-Kongresses, Heidelberg, 15.03.2007.

[15] Der überadditive Effekt. Im Mathematikunterricht lernt man 1 + 1 = 2. Je nach Konsument und nach eingenommener Stoffkombination kann die Addition von 1+1 auch weniger als 2 (antagonistischer Effekt) oder mehr als 2 ergeben (überadditiver Effekt). Dies bedeutet eine potenzierende Wirkungsverstärkung. Jede Einzelsubstanz entfaltet eine größere Wirkung als bei der Einzeleinnahme. In der Praxis besonders zu beobachten bei Benzodiazepinen und Alkohol.

Links

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Bußgeldkatalog zu Medikamente im Straßenverkehr

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