Tanzen, gut drauf sein, ausgelassen mit Freunden feiern – problematisch kann nur die Heimfahrt werden. Wenn du beim Feiern Drogen oder Alkohol konsumiert hast und dich anschließend ans Steuer setzt, kann das schnell gefährlich werden. Für dich, deine Mitfahrer:innen und für andere Verkehrsteilnehmer:innen. Wenn die Polizei dich dann kontrolliert, musst du mit strafrechtlichen Folgen rechnen und kannst sogar den Führerschein verlieren. Unter Umständen musst du erst eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) bestehen, um ihn wiederzubekommen. Das kann teuer werden.
Damit es nicht soweit kommt, haben das Drogenreferat der Stadt Frankfurt am Main und die Fachstelle Prävention des Vereins Arbeits- und Erziehungshilfe Fakten und Empfehlungen für junge Verkehrsteilnehmer:innen zusammengestellt.
Wie gut kennst du dich aus mit dem Thema Alkohol-, Drogen- und Medikamentenkonsum am Steuer?
Die Broschüre „Check, wer fährt“ steht hier zur Ansicht, zum Download und zur kostenfreien Bestellung bereit.
In großen Mengen ab 15 Exemplaren ist sie beim Drogenreferat der Stadt Frankfurt erhältlich.
Einzelbestellungen und Mengen bis 15 Exemplare richtest Du bitte an die Fachstelle Prävention.
Die Broschüre kann hier online angeschaut werden.
Die Broschüre ist hier als PDF-Version abrufbar.
Wer als Fahrer Alkohol konsumiert oder unter der Wirkung alkoholischer Getränke steht, muss damit rechnen …
Die Polizei geht bei Verkehrskontrollen sehr gezielt vor. Die Beamten werden besonders geschult, Drogenkonsumenten zu erkennen.
Wenn du gestoppt wirst, wird dich die Polizei in der Regel zunächst fragen, ob du Drogen oder Alkohol genommen hast … wie du dich verhalten solltest
Von der Polizeikontrolle bis zur kompletten Neuerteilung kommt einiges an Kosten zusammen. Womit du rechnen musst …
2 bis 4 Stunden (1 Joint)
Im Blut bis zu 12 Stunden; im Urin bis zu 5 Tage bei gelegentlichem Konsum, bei häufigem Konsum mehrere Monate
2 bis 4 Stunden, später Leistungsabfall
Im Blut ca. 6 Stunden; im Urin 2 bis 4 Tage
3 bis 5 Stunden, später Leistungsabfall
Im Blut bis zu 24 Stunden; im Urin ca. 4 Tage
1 bis 2 Stunden
Im Blut ca. 5 Stunden; im Urin ca. 3 Tage
3 bis 6 Stunden
Im Blut ca. 15 Stunden; im Urin ca. 3 Tage
6 bis 12 Stunden, je nach Dosierung und wirkstoffgehalt, in Einzelfällen bei einer Dosierung von 500 µg und mehr auch länger.
12 Stunden im Blut; im Urin ca. 5 Tage
Wie lange die Substanzen wirken, hängt von ihrer Mischung ab und ist deshalb schwer abschätzbar.
Die Nachweisdauer richtet sich jeweils nach den konsumierten Einzelsubstanzen. Genaue Angaben sind deshalb nicht möglich.
Die maximale Alkoholkonzentration im Blut wird eine halbe bis eine Stunde nach dem Trinken erreicht. Die Wirkungsdauer richtet sich nach der Menge des getrunkenen Alkohols.
Pro Stunde werden 0,1 bis 0,15 Promille abgebaut. Die Nachweisdauer im Blut richtet sich daher nach der Menge des getrunkenen Alkohols bzw. der Zeit nach dem höchsten Promillewert.
Es gibt eine Vielzahl von unterschiedlichen Präparaten: Schmerzmittel, Beruhigungsmittel, Antibiotika, Antidepressiva etc..
Die Wirkungsdauer ist sehr unterschiedlich und richtet sich nach der Dosierung und auch danach, wie lange ein Medikament schon eingenommen wird.
Medikamente lassen sich zum Teil einige Tage bis zu einigen Wochen im Urin nachweisen. Dies hängt von der jeweiligen Substanz und der Dosierung ab.
Die angegebenen Zeiten sind Richtwerte, sie beziehen sich auf durchschnittliche Konsumenten.
Eine Reihe nicht einkalkulierbarer Faktoren kann zu einer Verlängerung oder Verkürzung von Wirkungs- und Nachweisdauer führen.
(nach Bratzke, Kauert, Röhrich, Stand 1998)
Von Wirkungen und Folgen – auch für den Straßenverkehr oder deinen Führerschein alles Wesentliche in Kürze
Informationen über neue synthetische Drogen (NPS) findet ihr hier:
www.Legal-High-Inhaltsstoffe.de
Das Navi einstellen, Bluetooth aktivieren oder Musik aussuchen – in den 23 Sekunden, die du beispielsweise im Schnitt zum Schreiben einer Nachricht brauchst, fährst du bei Tempo 50 fast 320 Meter weit … folgenschwere „Blindflüge“
Alte Mainzer Gasse 37
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Telefon 069 212-30124
E-Mail drogenreferat@stadt-frankfurt.de