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Fakten + Konsequenzen

Aktuelle Rechtsfolgen – strenge Regeln für Fahranfänger

Für jeden Fahranfänger und Führer eines KFZ bis zum 21. Lebensjahr  oder in der Probezeit gilt die Nullpromillegrenze. Wird gegen das Verbot von Alkohol am Steuer in der Probezeit verstoßen, kann das Folgen für die Fahrerlaubnis haben. Ein Erstverstoß mit einem Blutwert bis 0,5 Promille kostet 250 Euro und einen Punkt in Flensburg. Da es sich um einen sogenannten A-Verstoß handelt wird die Probezeit auf 4 Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet. Bei Nichtteilnahme droht Führerscheinentzug.

Wirst du mehrmals in der Probezeit mit Alkohol oder Drogen erwischt, kann das nicht nur teuer werden, sondern du kannst den Führerschein verlieren und musst eine MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung) machen.

Der Gesetzgeber hat Verkehrsverstöße in der Probezeit in A-und B-Verstöße aufgeteilt. Zu den B-Verstößen zählen geringer bewertete Delikte wie z.B. abgefahrene Reifen oder Parken auf Kraftfahrstraßen. Trunkenheit am Steuer und Drogengebrauch gehören, wie Unfallflucht und überfahrenes Rotlicht, zu den A-Verstößen und werden schärfer geahndet. Bei besonders schweren
oder mehreren A-Verstößen können Sperrfristen für den Wiedererwerb des Führerscheins ausgesprochen werden.

Gefährdest du andere Verkehrsteilnehmer oder Sachen, besteht sogar der Verdacht einer Verkehrsstraftat. Das Gericht entscheidet wie hoch die Geld- oder sogar Freiheitsstrafe ausfällt. Dies hängt von der Schwere der Tat ab.

Bist du Fahranfänger, musst du schon ab dem ersten Verstoß ein Aufbauseminar besuchen. Nimmst du nicht daran teil, kann dir der Führerschein entzogen werden. Deine Probezeit kann außerdem bis zu zwei Jahre verlängert werden. Auch für die Verlängerungsjahre gilt absolutes Alkoholverbot. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen können die Richter auch Sperrfristen aussprechen, ab wann der Führerschein erst wieder neu erworben werden kann. Auch wenn beim Fahren nichts passiert ist – das nennt man folgenlose Drogenfahrt – musst du mit Strafen rechnen oder damit, dass dein Führerschein eingezogen wird. Machst du deinen Führerschein erst nach dem 21. Lebensjahr, giltst du als Fahranfänger und hast eine Probezeit von zwei Jahren.

Für alle, die keine Fahranfänger oder älter als 21 Jahre sind, gilt:

  • Der Erstverstoß (Fahren mit 0,5 – 1,09 Promille Alkohol im Blut) wird in der Regel mit 500 €, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkten geahndet.
  • Beim zweiten Mal beträgt das Bußgeld 1.000 €, 3 Monate Fahrverbot und 2 Punkte.
  • Jeder weitere Verstoß kostet 1.500 €, 3 Monate Fahrverbot, 2 Punkte und die Anordnung einer MPU.

Für Fahranfänger ist jeglicher Konsum von Alkohol (0,0 Promille) und Drogen verboten!

Auch in der Fahrschulzeit gilt: Finger weg von illegalen Drogen! Bei positivem Test wirst du nicht zur Führerscheinprüfung zugelassen.

Unfallschäden bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss musst du aus eigener Tasche begleichen.

Versicherungen zahlen in der Regel nichts. Bei Personenschäden muss man mit einer Rente für Opfer und Schmerzensgeldzahlungen rechnen.

Konsequenzen bei Fahruntüchtigkeit

Wenn du Alkohol getrunken hast und am Steuer Ausfallerscheinungen zeigst, Fahrfehler begehst oder einen Unfall verursachst, dann spricht man bereits ab 0,3 Promille von einer Straftat (relative Fahruntüchtigkeit). Ab 1,1 Promille wird von einer absoluten Fahruntüchtigkeit ausgegangen. Dies gilt als Straftat und wird nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) geahndet. Die Strafen dafür sind deutlich höher:

  • Führerscheinentzug
  • Geldstrafe/Freiheitsentzug bis zu 5 Jahren
  • 3 Punkte
  • Ab 1,6 Promille wird zusätzlich eine MPU gefordert
  • Meist darfst du erst nach 6 Monaten eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Es können auch Sperrfristen bis 5 Jahren ausgesprochen werden. Im Wiederholungsfall kann die Sperre dauerhaft bis hin zu lebenslang gelten.
  • Wer vorsätzlich handelt, muss mit bis zu 3.000 € Strafe rechnen.

Grenzwerte

Bei Alkohol gilt die 0,5 Promille-Grenze im Blut. Bei allen anderen Drogen gelten die Grenzwerte des Kraftfahrt-Bundesamtes.

Vorsicht! Die Grenzwerte sind vom Gesetzgeber so niedrig gehalten, dass man sie auch überschreiten kann, wenn der Konsum schon eine Weile zurück liegt. Ecstasy zum Beispiel wirkt vielleicht 5 Stunden, im Urin nachweisen lässt es sich aber ca. 4 Tage. Noch gravierender ist es bei Cannabis: Bei Menschen, die regelmäßig Cannabis konsumieren, ist der Nachweis im Urin mehrere Monate möglich. Hinzu kommt, dass jeder Mensch unterschiedliche Stoffe verschieden schnell abbaut. Die durchschnittlichen Nachweiszeiten können daher bei einzelnen Personen auch länger reichen.

 

Auch wenn das Gericht dein Verfahren wegen Drogen im Straßenverkehr einstellt, meldet die Polizei den Tatbestand der  Führerscheinbehörde.

Diese Behörde prüft, ob jemand bewusst auf Alkohol und illegale Drogen verzichtet, wenn er sich ans Steuer setzt. In der Regel wird von dem Betroffenen eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangt.

Steigst du als Beifahrer in einen Wagen, besonders nachts, dann versichere dich, dass der Fahrer möglichst weder Alkohol noch Drogen genommen hat.

Wenn du dir unsicher bist, achte auf folgende Anzeichen:

  • Alkoholfahne
  • undeutliche Sprache
  • kleine Pupillen auch bei Dunkelheit
  • Nervosität

Frag auch offen nach, ob der Fahrer nüchtern ist und suche dir notfalls eine andere Mitfahrgelegenheit.

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