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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://checkwerfaehrt.de/ veröffentlichte Website des Drogenreferats der Stadt Frankfurt am Main.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer zuletzt im November 2025 mit folgenden Tools durchgeführten Überprüfung:

  • WAVE web accessibility evaluation tool (wave.webaim.org / Browser-Plug-In)
  • silktide Accessibility Checker (Browser-Plug-In)
  • Google Lighthouse / Pagespeed Insights (pagespeed.web.dev)
  • Manuelle Prüfungen

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen in weiten Teilen vereinbar. Folgende Bereiche sind aufgrund unverhältnismäßiger Belastung im Sinne von Artikel 5 der EU-Richtlinie 2016/2102 noch nicht vollständig barrierefrei :

  • Aktive Menüpunkte im Hauptmenü und im Menü in der Fußzeile sind nicht grafisch hervorgehoben. Eine Behebung im Rahmen einer grafischen Anpassung der Website ist zu Beginn des Jahres 2026 geplant.

  • Die Zugänglichkeit des Hauptmenüs für eine Navigation per Tastatur ist gegeben, kann aber noch komfortabler gestaltet werden. Eine Überarbeitung im Rahmen einer grafischen Anpassung der Website ist zu Beginn des Jahres 2026 geplant.

  • Die Inhalte der PDF-Datei der Download-Broschüre »Check wer fährt« sind nicht barrierefrei zugänglich. Für eine kommende Überarbeitung wird eine Einschätzung über eine vollständig barrierefreie Neugestaltung durchgeführt, um die Verhältnismäßigkeit der barrierfreien Gestaltung der Broschüre gegenüber dem Nutzen abzuwägen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 04.09.2025 erstellt und zuletzt am 14.11.2025 überprüft und aktualisiert. Die Vorlage dieser Erklärung wurde herausgegeben von der Landesbeauftragten für barrierefreie IT, dem Landeskompetenzzentrum für barrierefreie IT und der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle des Landes Hessen (LBIT).

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an.

Ansprechperson zur Barrierefreiheit dieser Webseite:

Oliver Krause
Drogenreferat der Stadt Frankfurt am Main
Tel.: 069-212-36232

barriere-melden@checkwerfaehrt.de

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 – 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

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Check wer fährt – Booklet