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Fakten + Konsequenzen

Strenge Regeln für Fahranfänger:innen

Für jede/n Fahranfänger:in und Führer:in eines KFZ bis zum 21. Lebensjahr oder in der Probezeit gilt die Nullpromillegrenze. Wird gegen das Verbot von Alkohol am Steuer in der Probezeit verstoßen, kann das Folgen für die Fahrerlaubnis haben. Ein Erstverstoß mit einem Blutwert bis 0,5 Promille kostet 250 Euro und einen Punkt in Flensburg. Da es sich um einen sogenannten A-Verstoß handelt wird die Probezeit auf 4 Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet. Bei Nichtteilnahme droht Führerscheinentzug.

Wirst du mehrmals in der Probezeit mit Alkohol oder Drogen erwischt, kann das nicht nur teuer werden, sondern du kannst den Führerschein verlieren und musst eine MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung) machen.

Der Gesetzgeber hat Verkehrsverstöße in der Probezeit in A-und B-Verstöße aufgeteilt. Zu den B-Verstößen zählen geringer bewertete Delikte wie z.B. abgefahrene Reifen oder Parken auf Kraftfahrstraßen. Trunkenheit am Steuer und Drogengebrauch gehören, wie Unfallflucht und überfahrenes Rotlicht, zu den A-Verstößen und werden schärfer geahndet. Bei besonders schweren
oder mehreren A-Verstößen können Sperrfristen für den Wiedererwerb des Führerscheins ausgesprochen werden.

Gefährdest du andere Verkehrsteilnehmer oder Sachen, besteht sogar der Verdacht einer Verkehrsstraftat. Das Gericht entscheidet wie hoch die Geld- oder sogar Freiheitsstrafe ausfällt. Dies hängt von der Schwere der Tat ab.

Bist du Fahranfänger, musst du schon ab dem ersten Verstoß ein Aufbauseminar besuchen. Nimmst du nicht daran teil, kann dir der Führerschein entzogen werden. Deine Probezeit kann außerdem bis zu zwei Jahre verlängert werden. Auch für die Verlängerungsjahre gilt absolutes Alkoholverbot. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen können die Richter auch Sperrfristen aussprechen, ab wann der Führerschein erst wieder neu erworben werden kann. Auch wenn beim Fahren nichts passiert ist – das nennt man folgenlose Drogenfahrt – musst du mit Strafen rechnen oder damit, dass dein Führerschein eingezogen wird. Machst du deinen Führerschein erst nach dem 21. Lebensjahr, giltst du als Fahranfänger und hast eine Probezeit von zwei Jahren.

Für Personen, die sich nicht mehr in der Probezeit befinden und mindestens 21 Jahre alt sind, gelten bei einem Alkoholverstoß folgende Regelsätze:

  • Erstverstoß: 500 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte.

  • Zweiter Verstoß: 1.000 € Bußgeld, 3 Monate Fahrverbot und 2 Punkte.

  • Dritter und jeder weitere Verstoß: 1.500 € Bußgeld, 3 Monate Fahrverbot und 2 Punkte.

Ob eine MPU erforderlich ist, hängt von den Umständen und insbesondere von der Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde ab.

Fahranfänger:innen ist jeglicher Konsum von Alkohol (0,0 Promille) und anderen Drogen verboten!

Auch in der Fahrschulzeit gilt: Finger weg von illegalen Drogen! Bei positivem Test wirst du nicht zur Führerscheinprüfung zugelassen.

Unfallschäden bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss musst du aus eigener Tasche begleichen.

Versicherungen zahlen in der Regel nichts. Bei Personenschäden muss man mit einer Rente für Opfer und Schmerzensgeldzahlungen rechnen.

Konsequenzen bei Fahruntüchtigkeit

Wenn du Alkohol getrunken hast und am Steuer Ausfallerscheinungen zeigst, Fahrfehler begehst oder einen Unfall verursachst, dann spricht man bereits ab 0,3 Promille von einer Straftat (relative Fahruntüchtigkeit). Ab 1,1 Promille wird von einer absoluten Fahruntüchtigkeit ausgegangen. Dies gilt als Straftat und wird nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) geahndet. Die Strafen dafür sind deutlich höher:

  • Führerscheinentzug
  • Geldstrafe/Freiheitsentzug bis zu 5 Jahren
  • 3 Punkte
  • Ab 1,6 Promille wird zusätzlich eine MPU gefordert
  • Meist darfst du erst nach 6 Monaten eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Es können auch Sperrfristen bis 5 Jahren ausgesprochen werden. Im Wiederholungsfall kann die Sperre dauerhaft bis hin zu lebenslang gelten.
  • Wer vorsätzlich handelt, muss mit bis zu 3.000 € Strafe rechnen.

Grenzwert bei Cannabis

Das im April 2024 in Kraft getretene Cannabisgesetz erlaubt für Erwachsene u.a. den Besitz und Konsum von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen. Mit der Teillegalisierung von Cannabis wurde eine Expertengruppe beauftragt, einen Grenzwert vorzuschlagen, ab dem das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs nicht mehr gewährleistet ist. Die Expertengruppe hat sich für einen Grenzwert ausgesprochen, der einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille entsprechen soll.

Seit dem 22. August 2024 gilt beim Fahren unter Cannabiseinfluss ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum. Zuvor wurde bereits ab 1,0 ng/ml THC im Blutserum ein Verstoß angenommen. Für Fahranfänger:innen in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt jedoch weiterhin ein strengeres Cannabisverbot: Für sie ist das Fahren unter der Wirkung von THC unabhängig vom allgemeinen Grenzwert von 3,5 ng/ml verboten.

Zudem wurden die fahreignungsrechtlichen Regelungen zu Cannabis an die Regelungen für Alkohol angeglichen. Die Fahrerlaubnis wird künftig grundsätzlich nur dann versagt oder entzogen, wenn eine Cannabisabhängigkeit oder ein Cannabismissbrauch festgestellt wird.

Vorsicht mit den Grenzwerten!

Die Grenzwerte für Drogen sind vom Gesetzgeber vergleichsweise niedrig angesetzt, sodass der Grenzwert auch noch überschritten werden kann, wenn der Konsum bereits einige Zeit zurückliegt. Ecstasy (MDMA) wirkt beispielsweise mehrere Stunden, kann im Urin jedoch noch mehrere Tage nach dem Konsum nachgewiesen werden.

 

Auch wenn das Gericht dein Verfahren wegen Drogen im Straßenverkehr einstellt, meldet die Polizei den Tatbestand der  Führerscheinbehörde.

Diese Behörde prüft, ob jemand bewusst auf Alkohol und illegale Drogen verzichtet, wenn er sich ans Steuer setzt. In der Regel wird von dem Betroffenen eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangt.

Steigst du als Beifahrer:in in ein Auto, besonders nachts, dann versichere dich, dass die Fahrerin bzw. der Fahrer weder Alkohol noch Drogen genommen hat.

Wenn du dir unsicher bist, achte auf folgende Anzeichen:

  • Alkoholfahne
  • undeutliche Sprache
  • kleine Pupillen auch bei Dunkelheit
  • Nervosität

Frag auch offen nach, ob der Fahrer nüchtern ist und suche dir notfalls eine andere Mitfahrgelegenheit.

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